Ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann die Ferien abrupt unterbrechen. In dieser Situation zählt vor allem, rasch die richtige medizinische Hilfe zu erhalten, die zuständige Versicherung zu informieren und alle wichtigen Unterlagen zu sichern. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie Reisende im Ausland vorgehen sollten.
Folgende Fragen werden im Artikel geklärt:
- Was ist bei einem medizinischen Notfall im Ausland zu tun? Schritt für Schritt
- Situation einschätzen und im Notfall Hilfe rufen
- Geeignete medizinische Versorgung aufsuchen
- Versicherung oder Reise-Assistance früh kontaktieren
- Zahlungen und Kostengutsprache klären
- Alle medizinischen Unterlagen sichern
- Weiterbehandlung oder Rücktransport abstimmen
- Nach der Rückkehr Unterlagen einreichen
- Wer übernimmt die Behandlungskosten?
- Gut vorbereitet in die Ferien
Was ist bei einem medizinischen Notfall im Ausland zu tun? Schritt für Schritt
Situation einschätzen und im Notfall Hilfe rufen
Bei Atemnot, Bewusstlosigkeit, starken Brustschmerzen, Lähmungserscheinungen, schweren Verletzungen oder starken Blutungen muss sofort der örtliche Rettungsdienst alarmiert werden. Bringen Sie sich und die betroffene Person, sofern gefahrlos möglich, aus einer Gefahrenzone. Leisten Sie Erste Hilfe und folgen Sie den Anweisungen der Notrufzentrale. Warten Sie bei ernsten Beschwerden nicht auf die Rückmeldung einer Versicherung.
Geeignete medizinische Versorgung aufsuchen
Bei weniger dringlichen Beschwerden wenden Sie sich an eine Arztpraxis, Notfallstation oder Klinik. Die Unterkunft, eine lokale Apotheke oder die Reise-Assistance kann bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung helfen. Teilen Sie dem medizinischen Personal bestehende Erkrankungen, Allergien und regelmässig eingenommene Medikamente mit. Zeigen Sie nach Möglichkeit Ihre Versicherungskarte beziehungsweise die Europäische Krankenversicherungskarte vor.
Versicherung oder Reise-Assistance früh kontaktieren
Informieren Sie Ihre Kranken-, Unfall- oder Reiseversicherung möglichst früh, insbesondere bei einer Hospitalisation, umfangreichen Untersuchungen, einer Behandlung in einer Privatklinik oder einer geplanten Verlegung. Die Assistance kann geeignete Einrichtungen nennen, mit dem Behandlungsteam Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen koordinieren. Versicherte mit einem TCS ETI Schutzbrief erreichen die TCS-Einsatzzentrale rund um die Uhr unter +41 58 827 22 20.
Zahlungen und Kostengutsprache klären
Manche Kliniken verlangen vor der Behandlung eine Anzahlung oder Kostengarantie. Fragen Sie Ihre Versicherung oder Assistance, ob sie eine Kostengutsprache ausstellen oder direkt mit der Klinik abrechnen kann. Falls Sie selbst bezahlen müssen, verlangen Sie eine detaillierte Rechnung und einen Zahlungsbeleg. Eine notwendige Notfallbehandlung sollte wegen administrativer Fragen jedoch nicht verzögert werden.
Alle medizinischen Unterlagen sichern
Lassen Sie sich Diagnose, Untersuchungen, Behandlungen und verordnete Medikamente schriftlich bestätigen. Bewahren Sie Arztberichte, Rezepte, Spitalaustrittsberichte, aufgeschlüsselte Rechnungen und Zahlungsbelege bis zum endgültigen Abschluss des Falls auf. Fotografieren oder scannen Sie wichtige Dokumente zusätzlich. Notieren Sie auch die Kontaktdaten der behandelnden Einrichtung und das Datum der Behandlung.
Weiterbehandlung oder Rücktransport abstimmen
Organisieren Sie eine Verlegung oder Rückreise mit medizinischer Begleitung nicht auf eigene Faust. Fachpersonen beurteilen, ob eine Behandlung vor Ort, eine Verlegung in ein geeigneteres Spital oder ein Rücktransport in die Schweiz medizinisch sinnvoll und sicher ist. Die vorgängige Abstimmung mit der Versicherung ist zudem wichtig, damit Organisation und mögliche Kostenübernahme geklärt werden können.
Nach der Rückkehr Unterlagen einreichen
Reichen Sie die vollständigen Rechnungen und Belege bei der zuständigen Kranken-, Unfall- oder Reiseversicherung ein. Beachten Sie deren Fristen und Vorgaben. Ist eine weitere Behandlung notwendig, vereinbaren Sie zeitnah einen Termin in der Schweiz und nehmen Sie sämtliche Berichte sowie Angaben zu den im Ausland erhaltenen Medikamenten mit.
Wer übernimmt die Behandlungskosten?
Welche Kosten übernommen werden, hängt unter anderem vom Reiseland, der medizinischen Notwendigkeit, der zuständigen Kranken- oder Unfallversicherung und einer allfälligen Zusatz- oder Reiseversicherung ab. Rettungseinsätze, medizinische Transporte, Privatbehandlungen oder eine Rückführung in die Schweiz sind nicht in jedem Fall vollständig gedeckt. Prüfen Sie deshalb möglichst vor der Abreise Ihren persönlichen Versicherungsschutz.
Ausführliche Informationen zur Kostenübernahme, zur Europäischen Krankenversicherungskarte, zu hohen Behandlungskosten und zur Repatriierung finden Sie auf der TCS-Hauptseite: Behandlung im Ausland: Kostenübernahme für Schweizer Reisende.
Gut vorbereitet in die Ferien
Mit wenigen Vorkehrungen lassen sich im Ernstfall wertvolle Zeit und unnötige Unsicherheiten vermeiden:
- Versicherungsdeckung für das konkrete Reiseziel prüfen.
- Notrufnummer des Reiselandes und Nummer der Reise-Assistance speichern.
- Versicherungskarte und eine Kopie des Versicherungsausweises mitnehmen.
- Regelmässig benötigte Medikamente in ausreichender Menge einpacken.
- Rezepte sowie eine kurze Liste mit Diagnosen, Allergien und Medikamenten mitführen.
- Wichtige Unterlagen zusätzlich digital und sicher zugänglich speichern.
Hinweis: Die konkrete Kostenübernahme richtet sich nach dem individuellen Versicherungsvertrag und dem jeweiligen Schadenfall. Bei gesundheitlichen Beschwerden ersetzen Online-Informationen keine medizinische Untersuchung.