
Ein Notfall im Ausland kann schneller eintreten als gedacht – sei es durch Krankheit, Unfall oder einen verlorenen Pass. Eine gute Vorbereitung hilft, in Ausnahmesituationen ruhig und effektiv zu handeln. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bietet nützliche Empfehlungen, weist aber gleichzeitig auf die Verantwortung jedes Einzelnen hin: Laut Art. 5 des Auslandschweizergesetzes (ASG) liegt die Vorbereitung und Durchführung einer Reise in der Eigenverantwortung der reisenden Person.
Eigenverantwortung und konsularischer Schutz
Bei einer Notlage im Ausland sollten Reisende zuerst die lokalen Hilfsangebote nutzen: Polizei, medizinische Einrichtungen, Geldinstitute oder ihre Reiseversicherung. Erst wenn alle zumutbaren Eigenmassnahmen ausgeschöpft wurden, kann das EDA im Rahmen des konsularischen Schutzes Unterstützung bieten – beispielsweise durch die zuständige Schweizer Vertretung oder die Helpline EDA.
Die Travel Admin App: Der digitale Reisebegleiter des EDA
Mit der Travel Admin App stellt das EDA ein praktisches Werkzeug zur Verfügung, das Reisende vor und während der Reise unterstützt – besonders im Krisenfall:
Funktionen der App im Überblick:
- Landesspezifische Notrufnummern (Polizei, Ambulanz, Feuerwehr)
- Telefonnummer der Helpline EDA: rund um die Uhr bei Fragen zu konsularischen Dienstleistungen erreichbar +41 800 24 7 365 oder +41 58 465 33 33
- Kontaktangaben der zuständigen Schweizer Vertretung vor Ort
- Push-Nachrichten bei sicherheitsrelevanten Ereignissen
- Praktische Reise-Checklisten
Tipp: Erfassen Sie Ihre Reise und speichern Sie zusätzlich wichtige Nummern wie die Ihrer Reiseversicherung und Kontaktpersonen in der Schweiz.
Vorbereitung vor der Reise: Empfehlungen des EDA
Auf der Webseite des EDA finden sich umfangreiche Tipps zur Reisevorbereitung, darunter:
- Reisedokumente kopieren und separat aufbewahren
- Notrufnummern und Adressen wichtiger Stellen vorab notieren
- Notfallapotheke und Medikamente dem Reiseziel anpassen
- Informationen zur medizinischen Versorgung im Zielland einholen
- Offline-Karten oder Übersetzungs-Apps installieren
Zusätzlich empfiehlt das EDA, vor jeder Reise die aktuellen Reisehinweise des EDA zu konsultieren, die auch länderspezifische Einschätzungen der Sicherheitslage beinhalten.
Was tun im Notfall?
Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige, die im Ausland in eine Notlage geraten, können sich an die zuständige konsularische Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden. Die Hilfeleistung durch das EDA kommt jedoch erst dann zum Tragen, wenn von den Betroffenen alles Zumutbare unternommen wurde, um die Notlage selbst zu bewältigen.
Mögliche Hilfeleistungen des EDA:
- Passverlust: Ausstellung eines provisorischen Reisedokuments
- Krankheit oder Unfall: Vermittlung medizinischer Kontakte, Koordination mit Versicherungen und bei Bedarf Unterstützung bei einer Repatriierung
- Todesfall: Unterstützung bei Benachrichtigung der Angehörigen und Vermittlung von Bestattungsinstituten
- Freiheitsentzug: Empfehlung eines Rechtsbeistands vor Ort, Information der inhaftierten Person über ihre Verteidigungsrechte, die Möglichkeit der Überstellung in die Schweiz, Fragen der Sozialversicherung und gesundheitliche Risiken.
Weitere Informationen finden sich in den offiziellen EDA-Richtlinien zum konsularischen Schutz und im Auslandschweizergesetz (SR 195.1).
Reiseschutz: Ein Muss
Ein zentraler Pfeiler der Reisevorbereitung ist der richtige Versicherungsschutz. Die obligatorische Grundversicherung reicht im Ausland oft nicht aus. Eine Zusatzversicherung übernimmt:
- Kosten für medizinische Behandlungen
- Rettung und Rücktransport (Repatriierung)
- Such- und Rettungsaktionen
- Rückführung im Todesfall
- Rechtsschutz im Ausland
Wichtig: Bei bestehenden Vorerkrankungen sollte im Voraus mit der Versicherung geklärt werden, welche Leistungen gedeckt sind.
Fazit: Vorsorge ist der beste Schutz
Reisende tragen gemäss dem Prinzip der Eigenverantwortung und Subsidiarität selbst Sorge für ihre Sicherheit im Ausland. Wer sich gut vorbereitet – mit Notfallnummern, ausreichender Versicherung und klaren Plänen – kann auch in schwierigen Situationen schnell und ruhig handeln. Das EDA steht im Rahmen seiner Zuständigkeit unterstützend zur Seite, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.