Flugreise mit dem Baby: Was es zu beachten gilt

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Neugeborene, die weniger als sieben Tage alt sind, brauchen vom Hausarzt eine Bescheinigung ihrer Reisefähigkeit. Foto: flyedelweiss.com
Neugeborene, die weniger als sieben Tage alt sind, brauchen vom Hausarzt eine Bescheinigung ihrer Reisefähigkeit. Foto: flyedelweiss.com
Quelle: TCS Info feed

Bei den meisten Fluggesellschaften ist das Fliegen mit Baby bereits ab dem achten Lebenstag gestattet.

Einige Fluggesellschaften erlauben das Fliegen mit Kleinkind aber auch erst später. Informieren Sie sich daher zur Sicherheit vor der Buchung, ob Ihr Baby mitreisen darf.

Regelung bei der SWISS
Neugeborene, die weniger als sieben Tage alt sind, brauchen vom Hausarzt eine Bescheinigung ihrer Reisefähigkeit. Auf Langstreckenflügen stehen in allen Flugklassen Babybetten zur Verfügung, auf Europaflügen nur in der Business Class. Sie sind für Babys bis 8 Monate mit einem Gewicht von maximal 11 Kilo zulässig.

Kleinkinder bis 2 Jahre: Ihr Kind braucht ein gültiges Flugticket, aber keinen Sitzplatz. Sein Ticket kostet rund 10 % des Normalpreises. Während des Fluges sitzt das Kleinkind mit einem speziellen Gurt gesichert auf dem Schoss eines Erwachsenen.

Wird ein Kind zwischen dem Hin- und Rückflug zwei Jahre alt, muss für die ganze Reise ein Sitzplatz gebucht werden. Der Rabatt für Kleinkinder trifft hier nicht mehr zu und der reguläre Tarif für Kinder wird für alle Segmente berechnet.

Kinder von 2 bis 11 Jahren: Ihr Kind reist auf dem eigenen Sitzplatz und profitiert auf den meisten Strecken von reduzierten Tarifen (plus SWISS Service Fee). Wenn Sie online buchen, ist die Service-Gebühr generell günstiger.

Aufgepasst bei Erkältung
Eine Flugreise ist auch mit einem Baby eigentlich kein Problem. Bei der Swiss wird jedoch von einer Flugreise abgeraten, wenn Ihr Kind stark erkältet ist, hohes Fieber hat oder kürzlich operiert wurde. Bei ansteckenden Kinderkrankheiten wie Windpocken oder Röteln sind Eltern dazu verpflichtet, den Flug umzubuchen.

Bei angeborenen Krankheiten, die noch nicht erkannt wurden, können während eines Fluges Symptome auftreten. Zu diesen Krankheiten gehören schwere Blutarmut, Herzfehler oder Missbildungen der Lunge.

Sicherheitskontrolle
Wenn Sie mit Baby fliegen, dürfen Sie Ihr Kind bei der Sicherheitskontrolle durch den Metalldetektor tragen. Schlafende Kleinkinder müssen nicht geweckt werden, allerdings dürfen sie nicht im Kinderwagen sitzen bleiben. Dieser wird zusammengeklappt und gemeinsam mit Ihrem Handgepäck durchleuchtet.

Reisepass
Auch für Babys gelten die normalen Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder. Eltern benötigen also für ihr Baby innerhalb von Europa eine ID-Karte, ausserhalb Europas einen Reisepass. Manche Länder verlangen ein Visum.

Manchmal reist ein Kind mit einer Person, die nicht sein gesetzlicher Vertreter ist. Oder mit einem Elternteil, das nicht den gleichen Nachnamen trägt. Jedes Land hat für diese Fälle eigene Gesetze für die Einreise und den Aufenthalt.

Die Botschaft oder das Konsulat des Bestimmungslandes kann Auskunft über die geltenden Vorschriften und Visa geben. Beachten Sie, dass es auch Regeln für den Transit geben kann. Deshalb sollten Sie sich auch an das Transitland wenden.

Mehr Infos und Kontakte:
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Reiseapotheke
Unverzichtbar für kleine Urlauber ist eine gut ausgestattete Reiseapotheke. Was hineingehört, sollten Sie individuell mit Ihrem Kinderarzt besprechen oder sich in der Apotheke beraten lassen. Tipp: Wird das Kind mit Säuglingsmilch ernährt, so sollte die Nahrung in ausreichender Menge mit ins Ausland reisen. Nicht überall gibt es das bevorzugte Produkt in gleicher Zusammensetzung zu kaufen.

Verwenden Sie diese Informationen nicht als alleinige Grundlage für gesundheitsbezogene Entscheidungen. Fragen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden Ihren Arzt oder Apotheker. Surfen im Internet ersetzt den Arztbesuch nicht.

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