Viele Wintersportler freuen sich auf Sonne, Schnee und rasante Abfahrten. Für den sicheren Fahrgenuss haben wir ein paar Tipps zusammengestellt.
Richtig vorbereitet ins Vergnügen
Wichtig ist, dass man mit der richtigen Ausrüstung unterwegs ist. Wenn man eigene Skier hat, lohnt es sich, diese vor der Saison einem Service zu unterziehen und die Bindungen von einem Fachmann kurz einstellen zu lassen. Snowboarder sollten immer mal wieder ein paar Franken in geschliffene Kanten investieren und die Schrauben an den Bindungen anziehen.
Für Freerider ist ein Lawinenkurs und eine Lawinen-Notfallausrüstung mit Verschütteten-Suchgerät LVS, Schaufel und Sonde empfehlenswert. Für zusätzliche Sicherheit empfiehlt sich ein Lawinenairbag, der für ein paar hundert Franken im Fachhandel erhältlich ist. Lassen Sie sich auf jeden Fall von einer Fachperson beraten.
Wichtig ist auch eine gute körperliche Verfassung. Die Skisaison beginnt eben nicht erst im Dezember, sondern bereits im Sommer, wie Swiss-Ski-Sportarzt Walter Frey sagt. Jetzt steht einem schönen Tag im Schnee nichts mehr im Wege. Aber: Nicht alle Aktivitäten im Schnee sind gleich versichert. Worauf kommt es an? Wir klären auf.
Zahlen und Fakten
Die Unfallzahlen sind auf der Piste am höchsten, jedoch handelt es sich zum Grossteil um Selbstunfälle und nur selten um Kollisionen mit anderen Personen. Todesfälle hingegen passieren meistens abseits der Piste, häufig wegen Lawinen, die in über 90 Prozent der Fälle selbst ausgelöst wurden. Die häufigsten Gründe für Unfälle sind mangelnde Fitness, das Unterschätzen des eigenen Tempos und hohe Risikobereitschaft.
Auf der Piste oder abseits?
Grundsätzlich gilt: Schneesport, egal ob Skifahren oder Airboarding, ist voll versichert, wenn er auf markierten Pisten stattfindet. Dasselbe gilt übrigens auch für Snowparks. Als Schneesportaktivität auf einer markierten Piste sind die Sprünge dort grundsätzlich voll versichert.
Komplizierter wird’s bei Unfällen abseits der Piste
«Schneesportaktivitäten abseits markierter Pisten gelten im Einzelfall als Wagnis», erklärt Oliver Biefer, Rechtsexperte bei der Suva. Das heisst, die Suva klärt immer genau ab, wie es zum Unfall gekommen ist und entscheidet dann auf Grund der Fakten, ob der Verunfallte ein Wagnis eingegangen ist. «Das gilt beispielsweise für Lawinenunfälle, bei denen übliche Regeln und Vorsichtsgebote missachtet wurden.»
Après-Ski vor der Fahrt?
Beim Auto-, Velo- und sogar Bootfahren gibt es klare Bestimmungen zu Promillegrenzen. Wie ist es beim Skifahren? Tatsächlich gibt es keine offizielle Grenze. Auf der Piste betrunken zu fahren, gilt aber als fahrlässig und kann im Fall eines Unfalls Kürzungen der Geldleistungen nach sich ziehen.
Für Anregungen und Inputs, können Sie uns gerne per Mail kontaktieren: med@tcs.ch