Dr. med Matthias Pfäffli, Abteilungsleiter für Verkehrsmedizin, -psychiatrie und –psychologie (VMPP) der Universität Bern, zum Thema Fahreignung im Alter.
Herr Pfäffli, ab wann muss man in der Schweiz eine Fahreignungsuntersuchung machen?
Fahrzeuglenker und Fahrzeuglenkerinnen müssen ab dem 75. Lebensjahr eine Fahreignungsuntersuchung absolvieren. Inhaber höherer Kategorien (z.B. Taxi, Lastwagen, Car) müssen sich ab Erwerb des Führerscheins alle fünf Jahre untersuchen lassen. Ab dem 50. Lebensjahr wird die Untersuchung alle drei Jahre und ab dem 75. Lebensjahr alle zwei Jahre durchgeführt.
In welchen Abständen muss die Untersuchung wiederholt werden?
Die Fahreignungsuntersuchung erfolgt ab dem 75. Lebensjahr alle zwei Jahre.
Wer führt solche Tests durch?
Zumeist führen Hausärzte und Hausärztinnen diese Untersuchungen durch. Dazu müssen sie über eine sogenannte Stufe-1-Kompetenz verfügen, die nach einem Kursbesuch oder einer Selbstdeklaration der entsprechenden Kompetenz von amtlicher Seite vergeben wird.
Welche Untersuchungen werden gemacht um die Fahreignung abzuklären?
Es erfolgt ein Gespräch über den Gesundheitszustand, eine körperliche Untersuchung sowie Tests zur Prüfung der Hirnleistungsfähigkeit.
In welchen Fällen wird die Fahreignung nicht bestätigt?
Der Gesetzgeber hat die Mindestanforderungen, die ein Fahrzeuglenker oder eine Fahrzeuglenkerin erfüllen muss, definiert. Werden diese Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt, muss dies der Arzt oder die Ärztin der zuständigen Behörde mitteilen.
Wie ist das weitere Vorgehen bei unzureichender Fahreignung?
In vielen Fällen wird die zuständige Behörde dem Fahrzeuglenker oder der Fahrzeuglenkerin den Führerausweis im Sinne der Verkehrssicherheit vorsorglich entziehen. Der Fahrzeuglenker oder die Fahrzeuglenkerin kann die Fahreignung dann an einer spezialisierten Untersuchungsstelle weiter abklären lassen.
Was kostet eine solche Untersuchung?
Eine hausärztliche Stufe-1-Untersuchung kostet etwa CHF 50.– bis 150.–. Bei aufwendigeren Fragestellungen eventuell auch mehr.
Müssen die Betroffenen die Kosten selbst übernehmen?
Alle Kosten für solche Untersuchungen müssen die Betroffenen selber tragen. Sie werden nicht von den Sozialversicherungen wie beispielsweise der Krankenkasse vergütet.
Für Anregungen und Inputs, können Sie uns gerne per Mail kontaktieren: med@tcs.ch