Weltdiabetestag 2022: Mit Diabetes sicher Autofahren

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Diabetesbetroffene müssen schnell verwertbare Kohlenhydrate wie Traubenzucker oder Süssgetränke im Fahrzeug mitführen.
Diabetesbetroffene müssen schnell verwertbare Kohlenhydrate wie Traubenzucker oder Süssgetränke im Fahrzeug mitführen.
Quelle: TCS MyMed

Heute ist Weltdiabetestag, der auf die rund 537 Millionen Erkrankten auf der Welt und die Auswirkungen der Stoffwechselkrankheit Diabetes mellitus aufmerksam macht. In der Schweiz leben schätzungsweise eine halbe Million Menschen mit Diabetes. Sie sind auf eine Behandlung angewiesen, meist ein Leben lang. 

In Zusammenarbeit mit diabetesschweiz wollen wir im Rahmen dieses Tages wichtige Fragen zum Thema «Diabetes und Autofahren» klären. Im Interview: Sascha Natalie Fisler, diabetesschweiz.

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Frau Fisler, gibt es Einschränkungen für das Lenken eines PKWs für Menschen mit Diabetes?
Mit einem gut eingestellten und überwachten Diabetes können Betroffene am Verkehr teilnehmen und auch Fahrzeuge lenken. Sie müssen sich jedoch an die Richtlinien der Strassenverkehrsämter halten, um die Fahrerlaubnis zu erhalten. Diese wird nur erteilt, wenn keine verkehrsrelevanten Spätfolgen einer Diabeteserkrankung wie z. B. Nerven-, Nieren-, oder Augenschäden und keine wesentlichen Unterzuckerungen, sogenannte Hypoglykämien, kurz Hypos genannt, vorliegen. Dies muss regelmässig mit ärztlichen Verlaufszeugnissen bestätigt werden.

Broschüre «Diabetes und Autofahren»

Inwiefern kann Diabetes die Fahrtüchtigkeit beeinflussen?
Die Behandlung mit blutzuckersenkenden Medikamenten oder Insulin können Hypos (Blutzucker unter 3,9 mmol/l) verursachen und die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit während der Fahrt beeinträchtigen. Dies ist natürlich gefährlich. Betroffene müssen daher vor jeder Fahrt ihren Blutzucker messen und dürfen nur ans Steuer, wenn ein Wert von mindestens 5 mmol/l vorliegt. Mit modernen Glukosesensoren kann der Blutzucker kontinuierlich überprüft und bei sinkendem Wert mit schnell wirksamen Kohlenhydraten, die Betroffene immer im Fahrzeug mitführen müssen, korrigiert werden.

Gelten für die berufliche Nutzung eines Fahrzeuges dieselben Regeln?
Nein, für den berufsmässigen Güter- und Personentransport (Lastwagen, Bus, Taxi, usw.) gelten zusätzlich zu den Richtlinien für private Fahrzeuglenker strengere Auflagen. Sie richten sich, je nach Therapieform, auch nach vier unterschiedlichen Risikogruppen, die für die Beurteilung der Fahreignung relevant sind. So wird zum Beispiel die Fahreignung für Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen (Führerausweiskategorien D und D1) nur für Personen der Gruppe 1 gewährt, die kein Hypoglykämierisiko aufweisen. Diabetesbetroffene mit einer Insulintherapie zählen zur Gruppe 3 und erhalten aufgrund ihrer Therapie keine Fahrerlaubnis für Personentransporte.

Wie kann die Fahrsicherheit wiederhergestellt werden und langfristig erhalten bleiben?
Bei längeren Fahrten sollte der Fahrzeuglenker oder die -lenkerin alle ein bis eineinhalb Stunden anhalten und den Blutzucker messen, gegebenenfalls auch 10g Kohlenhydrate essen. Bei ersten Anzeichen eines Hypos, wie schneller Puls, Herzklopfen, Müdigkeit oder auch Schweissausbrüche, muss die Fahrt sofort unterbrochen werden, und schnell wirkende Kohlenhydrate wie Traubenzucker oder Süssgetränke zu sich genommen werden. Die Fahrt darf dann erst nach 30 Minuten, wenn alle Symptome abgeklungen sind und der Blutzucker wieder über 6 mmol/l liegt, wieder fortgesetzt werden.

Was kann präventiv getan werden, um das Erkrankungsrisiko zu senken?
Man muss zwischen «Diabetes Typ 1», der Autoimmunerkrankung, die per se nichts mit einer ungesunden Lebensweise zu tun hat, und «Diabetes Typ 2» unterscheiden. Nur bei letzterem können Sie mit einer Veränderung des Lebensstils, beispielsweise einer Reduktion des Übergewichts, dem Verzicht auf Nikotin sowie gesunder Ernährung und mehr Bewegung das Risiko einer Diabetes-Erkrankung um mehr als die Hälfte senken. Andere Risikofaktoren wie das Alter oder die genetische Veranlagung können Sie nicht beeinflussen.

diabetesschweiz steht den Betroffenen zur Seite. Welche Angebote gibt es?
Wir vertreten mit unseren regionalen Gesellschaften die Interessen der Betroffenen und setzen uns in der Gesellschaft und Politik für sie ein. Wir stellen Informationsmaterial zur Verfügung, bieten individuelle Diabetes- und Ernährungsberatungen und engagieren uns in der Prävention und der Sensibilisierung der Bevölkerung. Auch Sommerlager für diabetische Kinder und Jugendliche sowie zahlreiche Veranstaltungen und Schulungen für Betroffene und Angehörige sind bei den Diabetesgesellschaften zu finden. Seit diesem Oktober verschickt diabetesschweiz auch einen Newsletter mit vielen hilfreichen Kurzinformationen und Tipps zur Prävention eines Diabetes Typ 2 und Folgeerkrankungen.

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Quelle und Zusammenarbeit mit diabetesschweiz (www.diabetesschweiz.ch).

Verwenden Sie diese Informationen nicht als alleinige Grundlage für gesundheitsbezogene Entscheidungen. Fragen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden Ihren Arzt oder Apotheker. Surfen im Internet ersetzt den Arztbesuch nicht.

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