Winterdienst und Stürze: Wer ist haftbar?

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Quelle: TCS Info Feed & www.suva.ch

Im folgenden Artikel erklären wir, wer bei einem Sturz im Winter haftet und wie Hausdienst-Verantwortliche Unfälle verhindern können.

Für die Räumung von Strassen und öffentlichen Trottoirs ist grundsätzlich der Werkdienst der Kantone beziehungsweise der Gemeinden zuständig. Hat es jedoch die ganze Nacht über geschneit, kann man nicht erwarten, dass morgens um fünf Uhr bereits alles schneefrei ist. So sollte man dem gesunden Menschenverstand trotz kalter Jahreszeit keinen Winterschlaf gönnen.

Wer an einem Wintermorgen das Haus zu spät verlässt und zum Bus rennen muss, darf sich nicht wundern, wenn er dabei auf die Nase fällt. Die öffentliche Hand dürfte in diesem Fall kaum haften. Dasselbe gilt für Autofahrer: Wer bei Schneefall mit hoher Geschwindigkeit und ohne Winterreifen unterwegs ist, trägt bei einem Unfall die Verantwortung. Für das Schneeräumen auf öffentlichen Strassen und Wegen ist der Werkdienst der Kantone beziehungsweise der Gemeinden zuständig.

Haftung bei Unfällen auf Privatgrundstücken
Für den Unterhalt von privaten Grundstücken ist gemäss OR der jeweilige Eigentümer zuständig. Ist der Unterhalt nicht gewährleistet, haftet der Eigentümer für dadurch entstandene Schäden. Aber auch hier kann die Haftung relativiert werden.

Rutscht beispielsweise der Briefträger gegen Mittag auf einem Privatgrundstück aus, kann das dem Eigentümer angelastet werden. Ereignet sich der Vorfall morgens um 6 Uhr, kann der Eigentümer wahrscheinlich nicht haftbar gemacht werden. Über den konkreten Fall entscheidet jedoch immer das Zivilgericht am jeweiligen Ort des Unfalls.

Mit der richtigen Vorbereitung und einem gut geplanten Winterdienst können Hausdienst-Verantwortliche ihre Mitmenschen vor schmerzhaften Erfahrungen bewahren. Deshalb sollten sich Unterhaltsverantwortliche und Gemeinden frühzeitig auf den Winter vorbereiten.

Tipps für Hausdienst-Verantwortliche:

  • Verfolgen Sie die Wetterprognosen und erarbeiten Sie ein Alarmsystem (z.B. Meldestelle beim Hauswart oder am Empfang).
  • Machen Sie vermehrt Kontrollgänge auf Ihrem Areal. Treppen und Rampen sind im Winter besonders gefährlich.
  • Erstellen Sie eine Prioritätenliste für die Schneeräumung und legen Sie die Aufgaben und Zuständigkeiten aller Beteiligten fest.
  • Bitten Sie Bewohner und Nutzer der Liegenschaft darum, Ihnen allfällige Sicherheitslücken mitzuteilen.
  • Planen Sie Schneedepots so, dass das Schmelzwasser problemlos abfliessen kann (z.B. in der Nähe von Rinnen).
  • Entfernen Sie Laub von den Wegen. In Kombination mit Nässe und Frost bildet dieses heimtückische Ausrutschfallen.
  • Befreien Sie die Dächer von Schnee und Eis, so dass keine Lawinen und Eiszapfen entstehen können.



Für Anregungen und Inputs, können Sie uns gerne per Mail kontaktieren: med@tcs.ch

Verwenden Sie diese Informationen nicht als alleinige Grundlage für gesundheitsbezogene Entscheidungen. Fragen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden Ihren Arzt oder Apotheker. Surfen im Internet ersetzt den Arztbesuch nicht.

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