Cannabis ist in der Schweiz als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft. Die Verschreibung zu medizinischen Zwecken von nicht zugelassenen Arzneimitteln auf Cannabisbasis ist unter gewissen Umständen erlaubt.
Unter Cannabisarzneimittel versteht man die Gesamtheit der verwendeten Cannabisprodukte inklusive Blüten, unabhängig von der rechtlichen Einstufung. In der Schweiz kann ein Arzt oder eine Ärztin cannabishaltige Arzneimittel verschreiben (z.B. sogenannte «Magistralrezepturen», also Heilmittel, welche auf ärztliches Rezept hin durch eine Apotheke hergestellt werden).
Cannabisarzneimittel finden in der medizinischen Praxis vorwiegend Verwendung
- bei chronischen Schmerzzuständen, zum Beispiel bei neuropathischen oder durch Krebs verursachten Schmerzen;
- bei Spastik und Krämpfen, die durch Multiple Sklerose oder andere neurologische Krankheiten ausgelöst werden;
- bei Übelkeit und Appetitverlust im Falle einer Chemotherapie.
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