In einigen Fällen werden Veränderungen der Erbsubstanz von einer Generation auf die andere vererbt.
Krebserkrankungen sind meist auf Veränderungen in der Erbsubstanz zurückzuführen. Diese Veränderungen können spontan auftreten oder durch Umweltfaktoren wie beispielsweise UV-Strahlung ausgelöst werden.
Schätzungsweise 5 bis 10 Prozent aller von Krebs betroffenen Patienten haben eine angeborene Veränderung in der Erbsubstanz, die Krebs begünstigt. Auch in Familien mit einer erblichen Veranlagung wird diese nicht an alle Nachkommen weitergegeben. Zudem erkranken nicht alle Personen mit einer angeborenen Veranlagung an Krebs.
Weil Krebserkrankungen häufig sind, treten nicht selten mehrere Krebsfälle in einer Familie auf. Dies allein bedeutet jedoch nicht unbedingt, dass in dieser Familie eine erbliche Veranlagung besteht. Denn Krebsfälle können auch familiär gehäuft auftreten, ohne dass ein eigentliches Vererbungsmuster erkennbar ist und eine erbliche Vorbelastung vorliegt.
Vererbbare Krebskrankheiten
- Brust- und Eierstockkrebs: 5 bis 10 Prozent der Fälle sind auf erbliche Veranlagung zurückzuführen. Männer aus Familien mit Brust- und Eierstockkrebs erkranken häufiger an Prostata- und auch an Brustkrebs.
- Prostatakrebs: Bei aggressivem Prostatakrebs oder Prostatakrebs mit Metastasen sind etwa 10 Prozent der Fälle erblich bedingt. Das Risiko, an Prostatakrebs zu erkranken, ist höher, wenn ein Verwandter (Vater oder Bruder) von Prostatakrebs betroffen ist.
- Dickdarm- oder Enddarmkrebs: 5 bis 10 Prozent der Erkrankungen sind auf erbliche Faktoren zurückzuführen. In den betroffenen Familien treten auch andere Tumore wie beispielsweise in der Gebärmutterschleimhaut, im Magen, in den Gallenwegen oder den Eierstöcken etwas häufiger auf.
- Schwarzer Hautkrebs (Melanom): Rund 10 Prozent der Fälle von schwarzem Hautkrebs sind erblich bedingt.
Hinweise auf Vererbung:
- Gehäuftes Auftreten derselben Krebsart in der Familie
- Mehrere Generationen hintereinander sind an Krebs erkrankt
- Krankheitsausbruch vor dem 50. Altersjahr
- unübliche Tumore wie rechtsseitiger Darmkrebs oder Brustkrebs bei einem Mann
- mehrere Tumore bei der gleichen Person
Ein Gespräch mit Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin ist eine erste Möglichkeit, sich über eine allfällig familiär gehäuft auftretende Krebskrankheit zu informieren. Gemeinsam kann entschieden werden, ob eine genetische Beratung sinnvoll ist.
Was können Sie tun?
Bei einer nachgewiesenen Veranlagung empfiehlt Ihnen die Ärztin oder der Arzt verschiedene Massnahmen zur Früherkennung und Vorbeugung. Der Arzt bespricht mit Ihnen, in welchem Alter und wie häufig die Massnahmen durchgeführt werden.
Ziel der Massnahmen ist, Krebs vorzubeugen oder frühzeitig zu erkennen. Stellen Ärzte Krebs in einem frühen Krankheitsstadium fest, sind die Heilungschancen besser.
Früherkennung
Der Arzt oder die Ärztin kann Personen mit einer vermuteten oder nachgewiesenen Krebsveranlagung individuell angepasste Massnahmen zur Früherkennung vorschlagen. Manche Tumore können in einem frühen Stadium entdeckt werden. Das verbessert im Allgemeinen die Heilungschancen.
Risiko vermeiden
Mit einem gesunden Lebensstil kann das Krebsrisiko reduziert werden. Dazu gehören Nichtrauchen, eine ausgewogene Ernährung, viel Bewegung, geringer Alkoholkonsum und Sonnenschutz.
Weitere Informationen finden Sie in den Broschüren «Erblich bedingter Krebs» und «Erblich bedingter Brust- und Eierstockkrebs».
Quelle und in Zusammenarbeit mit der Krebsliga Schweiz (www.krebsliga.ch).