Ihr Kind hat sich in der Schule geprügelt und hat sich dabei verletzt. Wer muss nun die Kosten der Behandlung beim Arzt übernehmen? Zunächst wird die Krankenkasse, bei der Ihr Kind obligatorisch unfallversichert ist, zahlen. Dies aber nur, falls Sie für Ihr Kind keine private Unfallversicherung abgeschlossen haben.
Krankenkasse prüft Regress
Gerade bei hohen Kosten wird die Krankenkasse möglicherweise nachfragen, mit wem sich Ihr Kind geprügelt hat und wie es zu der Rauferei gekommen ist. War der Sparringpartner Ihres Kindes alt genug, um die Folgen seiner Prügel einigermassen abschätzen zu können, wird die Krankenkasse die Kosten auf dessen Eltern ganz oder teilweise abwälzen wollen.
Privathaftpflichtversicherung
Falls diese eine Privathaftpflichtversicherung haben, zahlt diese vielleicht – allerdings wohl kaum den ganzen Betrag: Hat nämlich der Anspruchsberechtigte einer privaten Versicherung den Schaden grobfahrlässig herbeigeführt, darf die Versicherung die Leistung kürzen. Konnte der Sparringpartner Ihres Kindes die Folgen seines Tuns ganz genau abschätzen, müssen dessen Eltern den Schaden wohl ganz übernehmen. Die Versicherung haftet nämlich nicht, wenn der Anspruchsberechtigte den Schaden absichtlich herbeigeführt hat. Das gleiche gilt übrigens auch für Ihr Kind, sofern dieses auch handgreiflich war.
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