Grounding Skywork: Was der TCS Betroffenen rät

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Quelle: TCS Info Feed

Skyworks muss den Flugbetrieb aufgeben, die Flugzeuge sind gegroundet und sämtliche Flüge fallen aus. Der Berner Regionalcarrier gibt die Betriebsbewilligung ans BAZL zurück und geht wegen Überschuldung in Konkurs.

Vom Grounding sind 11 000 Passagiere betroffen, welche bereits ein Ticket der nun insolventen Airline besitzen.

Folgende Flughäfen sind vom Skywork Grounding betroffen:
München
Wien
London
Amsterdam
Berlin
Plama de Mallorca

Wichtige Informationen für Betroffene:

  • Personen, welche aufgrund des Groundings gestrandet sind oder eine Beratung brauchen, können sich rund um die Uhr an die ETI Einsatzzentrale wenden: +41 58/ 827 22 20
  • Das BAZL hat für betroffene Passagiere eine Hotline eingerichtet: +41 58/ 465 95 96
  • Falls Sie direkt bei der Airline gebucht haben, kontaktieren Sie diese. Kann eine Airline den Flugbetrieb nicht mehr aufrechterhalten, muss sie die Ticketkosten ihrer Kunden rückerstatten. Dies erweist sich leider oft als schwieriger Prozess. Denn grundsätzlich müssen die Passagiere bei Insolvenz einer Fluggesellschaft ihre Forderungen im Rahmen des Konkursverfahrens beim Konkursverwalter anmelden. Der zeitliche Rahmen ist also relativ weit gesteckt.
  • Falls Sie Ihr Ticket mit der Kreditkarte bezahlt haben, kontaktieren Sie die Kreditkartengesellschaft. Es besteht allenfalls die Möglichkeit, dass die Ticketkosten über die Gesellschaft rückerstattet werden.
  • Haben Sie über eine Internetplattform gebucht, melden Sie sich bei der Airline. Onlineplattformen gelten nur als Vermittler, nicht als Reiseanbieter.
  • Falls Sie über ein Reisebüro gebucht haben, kontaktieren sie dieses. Man wird sich dort um eine Flugalternative kümmern oder Ihnen die Ticketkosten rückerstatten. Kann die Reise nicht mehr durchgeführt werden, so muss der Veranstalter den Preis für das Arrangement rückerstatten.

Verwenden Sie diese Informationen nicht als alleinige Grundlage für gesundheitsbezogene Entscheidungen. Fragen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden Ihren Arzt oder Apotheker. Surfen im Internet ersetzt den Arztbesuch nicht.

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