Sturm «Sabine»: Erhebliche Schäden und ein Todesopfer in der Schweiz

Quelle: TCS MyMed

Der Sturm führte bis Dienstagmorgen im Schienen-, Strassen- und Flugverkehr zu massiven Behinderungen. In einigen Regionen gab es Stromausfälle. Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen: Flugausfall wegen schlechtem Wetter, was sind Ihre Rechte? Welche Sturm-Schäden zahlt die Versicherung?

Am Montag fegte das Orkantief «Sabine» durch die Schweiz. Bei der Kollision eines Autos mit dem Anhänger eines leichten Anhängerzugs wurde dabei in Les Montets (FR) ein Automobilist getötet. Die Freiburger Kantonspolizei geht davon aus, dass starker Wind den hinteren Teil des Anhängerzugs auf die Gegenfahrbahn wehte. Beim verstorbenen Automobilisten handelt es sich um einen Mann, der im Kanton Freiburg wohnte.

«Sabine» verursachte erhebliche Sachschäden
Wegen des Sturms griff ein Feuer in Bauma (ZH) auf ein benachbartes Waldstück über. Beim Grossbrand wurden fünf landwirtschaftliche Gebäude zerstört. Die Feuerwehr rückte mit einem Grossaufgebot aus. Das Sturmtief führte auch zu mehreren Schäden am Höchstspannungsnetz. Im Kanton Uri und in Teilen der Kantone Schwyz und Zug kam es zu einem grossflächigen Stromausfall. Ein zu Boden fallender Leiter verursachte einen Kurzschluss, der dann einen Brand auslöste, gab das örtliche Elektrizitätswerk bekannt. Der Stromausfall in Uri führte zu technischen Problemen unter anderem im Gotthard-, oder dem Seelisbergtunnel, weil kurzzeitig wichtige Einrichtungen wie etwa Lampen nicht mehr mit Strom versorgt werden konnten.

Zusammenstössen zwischen S-Bahn-Zügen und Bäumen
In Wald (ZH) und Moutier (BE) kam es zu Zusammenstössen zwischen S-Bahn-Zügen und Bäumen. In beiden Fällen wurde niemand verletzt. Der Vorfall in Moutier ereignete sich schon am späten Sonntagabend. Im Zug befanden sich gemäss einem SBB-Mediensprecher keine Passagiere. «Sabine» zog mit hohen Windspitzen vor allem über das zentrale und östliche Mittelland sowie über die daran anschliessende Nordschweiz. Die Westschweiz und der Alpenraum waren weniger betroffen. Auf der Alpensüdseite wurden keine erhöhten Windgeschwindigkeiten gemessen.

Bei den Kantonspolizeien gingen zwischen 80 und fast 200 Meldungen wegen Verkehrsbehinderungen ein, etwa durch umgestürzte Bäume oder herumfliegende Gegenstände. In der ganzen Deutschschweiz waren zahlreiche Feuerwehren aufgeboten worden. Wegen der Gefahr auf dem Schulweg hatten zahlreiche Schüler schulfrei, so etwa in einigen Gemeinden in den Kantonen Bern, Schwyz, Zürich und St. Gallen.

Flugausfall wegen schlechtem Wetter: Das sind Ihre Rechte
Flugprobleme wegen Schneechaos, Sturm oder Unwetter wirbeln regelmässig die Reisepläne von Passagieren durcheinander. Nach EU-Recht ist schlechtes Wetter kein Grund für eine Entschädigung durch Fluggesellschaften.

Manche Situationen machen einen sicheren Flugbetrieb einfach unmöglich, z.B. dichtes Schneetreiben und orkanartige Sturmböen. Im Interesse der eigenen Sicherheit akzeptieren Fluggäste zähneknirschend den Ärger, den Verspätungen oder Annullierungen verursachen: verlorene Urlaubstage, geplatzte Termine oder gar Geschäftsausfall. Laut Fluggastrechte-Verordnung der EU müssen Fluggesellschaften bei diesen sogenannten aussergewöhnlichen Umständen keine Entschädigung zahlen. Nichtsdestotrotz haben sie gegenüber ihren Kunden auch in diesen Fällen einige Verpflichtungen.

Versorgungsleistungen nach EU-Fluggastrechte-Verordnung
Egal aus welchem Grund ein Flug ausfällt oder sich verspätet: Nach EU-Recht ist die Fluggesellschaft angewiesen, sich um am Flughafen wartende Passagiere zu kümmern. Wer am Airport festsitzt, hat das Recht auf eine kostenlose Versorgung in Form von Snacks, Getränken und Kommunikationsmöglichkeiten, z.B. um Angehörige oder Hotel telefonisch über die Verzögerung zu informieren. Das gilt für Kurzstrecken ab zwei oder mehr Stunden Verspätung, auf Mittelstrecken ab drei oder mehr Stunden Verspätung, sowie bei Langstreckenverbindungen ab vier Stunden Wartezeit.

Bei fünf oder mehr Stunden Verspätung haben Fluggäste ausserdem das Recht von der Reise zurückzutreten und sich den Ticketpreis erstatten zu lassen oder einen Alternativtransport zum Reiseziel zu fordern. Wird der Flug auf den nächsten Tag verschoben, muss die Airline eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Flughafen organisieren und die Kosten übernehmen.

Welche Sturm-Schäden zahlt die Versicherung?
Der Orkan Sabine hinterlässt eine Spur der Verwüstung. Besonders Hausbesitzer sind davon betroffen. Das Gesetz schreibt laut «Blick» vor, dass eine Versicherung Elementarschäden zum vollen Wert entschädigen muss. Dazu gehören Schäden, die durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mindestens 75 km/h), Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch verursacht werden. Konkret heisst das:

  • Bei den Gebäudeversicherungen gelten Schäden am Haus, die durch Stürme (ab 75 km/h) verursacht worden sind, als Elementarereignisse und sind gedeckt. Die Deckung erstreckt sich auch auf Schäden durch eindringendes Wasser oder Feuerschäden an Gebäudeteilen. Ausser in den Kantonen Wallis, Genf, Tessin und Appenzell Innerrhoden (mit Ausnahme des Bezirks Oberegg) ist die Gebäudeversicherung obligatorisch.
  • Bei einem Blitzschlag steht die Gebäudeversicherung nur bei fest installierten Geräten wie Kochherd oder Waschmaschine in der Pflicht. Für Schäden an beweglichen elektronischen Geräten wie Computer oder Stereo-Anlagen kommt die Hausratversicherung auf.
  • Kommen Dritte durch herunterfallende Gebäudeteile zu Schaden, kommt die Gebäudehaftpflichtversicherung zum Zug. Handelt es sich beim herabstürzenden Objekt etwa um einen Blumentopf, der von einem Mieter ungesichert aufs Fenstersims gestellt worden ist, so kommt seine Privathaftpflichtversicherung für allfällige Schadenersatzansprüche auf.
  • Nicht automatisch durch die Gebäudeversicherung versichert sind Schäden durch eindringendes Grundwasser nach Sturm- oder Starkregen. Solche Risiken lassen sich mit Zusatzversicherungen absichern.
  • Fällt bei einem Sturm ein Baum auf ein Fahrzeug, so übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden. Aber aufgepasst: Haben Sie lediglich eine Teilkasko-Versicherung, so zahlt diese erst, wenn der Sturm Windstärke 10 (75 km/h) oder mehr erreicht hat.


Wichtig: Hausbesitzer sind verpflichtet, ein beschädigtes Dach schnellstmöglich – zumindest provisorisch – vor eindringendem Regenwasser zu schützen. Wird dies unterlassen, kann der Gebäudeversicherer die Haftung für Folgeschäden einschränken oder ganz ablehnen.

Achtung, es kann noch immer zu vielen Behinderungen im Strassen- und Flugverkehr kommen. In Wäldern herrscht zur Zeit Lebensgefahr – folgende Tipps an Sie:

  • Informieren Sie sich über die aktuelle Verkehrslage (Medien, TCS Website und Twitter, SBB Website und Twitter, Websites von Flughäfen). Es gibt Behinderungen auf den Strassen, dem Schienennetz und im Flugverkehr.
  • Es ist teils noch immer mit schweren Stumböen zu rechnen. Passen Sie ihr Tempo an, noch mehr als sonst, keine Ablenkung am Steuer (telefonieren, SMS, essen, trinken, rauchen etc.).
  • Fahrzeuge mit grossen, dem Wind ausgesetzten Flächen sind besonders gefährdet.
  • An alle Verkehrsteilnehmenden: meiden Sie Wälder. Es herrscht Lebensgefahr durch herumwirbelnde Teile, herunterfallenden Äste oder geknickte Bäume.

+++11. Februar 2020+++
Ab Sonntagabend wird in der Schweiz für fast zwei Tage Orkantief «Sabine» wüten - der Bund hat eine Warnung der Gefahrenstufe 4 herausgegeben. Das Orkantief hat in Teilen Europas bereits zu Ausfällen und Verzögerungen im Bahn- und Flugverkehr geführt. In Grossbritannien, wo der Sturm «Ciara» genannt wird, wurden für Sonntag dutzende Flüge abgesagt oder verspäteten sich.


Die britische Eisenbahngesellschaft riet Fahrgästen von Zugreisen ab. Die Fluggesellschaft British Airways bot Reisenden von oder zu den Londoner Flughäfen Heathrow, Gatwick oder London City an, ihre Flüge umzubuchen. Die Flughäfen in der Schweiz melden duzende annullierte Starts und Landungen wegen «Ciara». Betroffen seien vor allem Flughäfen in Nordeuropa. Derzeit ist es schwierig abzuschätzen, wie sich die Lage am späteren Abend entwickeln wird.

Hier gelangen Sie zur aktuellen Gefahrenkarte des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz

Verwenden Sie diese Informationen nicht als alleinige Grundlage für gesundheitsbezogene Entscheidungen. Fragen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden Ihren Arzt oder Apotheker. Surfen im Internet ersetzt den Arztbesuch nicht.

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