Christian Schätti gibt im Namen des Teams COVID-19 des BAG und des SECO (Arbeitsbedingungen) Antworten zum Thema Coronavirus am Arbeitsplatz.
Viren fühlen sich gemäss Studien in Grossraumbüros besonders wohl. Sind die oft propagierten Grossraumbüros im Hinblick auf die künftigen Herausforderungen mit Viren und Bakterien überhaupt noch zeitgemäss?
Bei Bürolüftungen müssen, auch ausserhalb der COVID-19-Pandemie, die Vorgaben gemäss Arbeitsgesetz eingehalten werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeitenden und die Präventionsmassnahmen gegen COVID-19 am Arbeitsplatz sicherzustellen. Er hat deshalb alle Massnahmen zu treffen, die den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind, d. h. die für seinen Betrieb angesichts der technischen und wirtschaftlichen Verhältnisse zumutbar sind. Zu COVID-19: Gefährdet ist man vorwiegend in Innenräumen, die schlecht belüftet und dicht belegt sind. Da Grossraumbüros meistens über eine mechanische Lüftung verfügen, sind sie gut belüftet.
Aber die Personendichte in Grossraumbüros ist hoch.
Eine zu hohe Personendichte muss vermieden werden und es müssen Abstandsregeln eingehalten werden. Ist das nicht möglich, so gilt es gewisse Belegungspläne zu überdenken. Durch Homeoffice und andere flexible Arbeitsformen ist es durchaus möglich, dass in Zukunft weniger Grossraumbüros konzipiert werden. Allerdings ist zu beachten, dass in kleineren, vor allem in natürlich belüfteten Räumen, das Risiko einer Ansteckung eher grösser ist, wenn diese nicht regelmässig gelüftet werden.
Wie kann man sich im Büro vor einer Ansteckung mit Viren schützen?
Mittels Abstandhalten oder durch Schutzmassnahmen wie Trennwände oder Maskentragen. Zusätzlich ist für eine korrekte Lüftung des Büros zu sorgen.
Zu welchem Schutz raten Sie bei Meetings?
Bei Meetings müssen unbedingt die Abstands- und Lüftungsregeln beachtet werden. Gerade bei natürlicher Lüftung vergisst man oft, den Raum zwischendurch gut auszulüften (je nach Belegung, jedoch mindestens alle 45 Minuten). Auch darf keine Überbelegung stattfinden; die Sitzungszimmer sind ja meistens relativ klein und dicht belegt.
Soll man bei der Arbeit überhaupt noch mit dem Lift fahren?
Aus gesundheitlicher Sicht wäre ein Verzicht auf das Liftfahren sowieso sinnvoll. Da die Räume im Lift eng und der Luftaustausch klein sind, sollten Lifte nur bei minimaler Belegung benutzt werden. Die Abstandsregeln können ja oft nicht eingehalten werden. Die mögliche Kontaktzeit ist zwar kurz, aber die ausgeatmete Luft verbleibt oft lange in einem Lift.
Einkaufen war selten so virensicher. Plädieren Sie dafür, dass Hygieneschutzmassnahmen wie Trennwände an den Kassen auch in Zukunft Standard sind?
Solange das neue Coronavirus noch zirkuliert, sollen diese Massnahmen weitergeführt werden. Die Schutzkonzepte während der Corona-Pandemie werden durch die Branchen definiert