Coronavirus: Maskenpflicht im ÖV

Quelle: TCS MyMed

Ab dem 6. Juli 2020 gilt im gesamten ÖV eine Maskenpflicht. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis mindestens Ende August verboten.

Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat der Bundesrat entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli 2020 schweizweit eine Maskenpflicht einzuführen. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben. Die Aufhebung von Einreisebeschränkungen für erste Drittstaaten ist für den 20. Juli 2020 vorgesehen. 

Öffentlich zugängliche Einrichtungen, Schulen und Veranstaltungen müssen weiterhin über ein Schutzkonzept verfügen.

«SwissCovid»-App
Vor der Pressekonferenz informierte das Bundesamt für Statistik (BfS) über den Stand der App «SwissCovid». Seit ihrer Lancierung ist die App rund 930 000 Mal heruntergeladen worden. Seit dem 25. Juni steht die «SwissCovid»-App zum Download zur Verfügung. Das BAG rät, die App herunterzuladen und zu aktivieren.

Verwenden Sie diese Informationen nicht als alleinige Grundlage für gesundheitsbezogene Entscheidungen. Fragen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden Ihren Arzt oder Apotheker. Surfen im Internet ersetzt den Arztbesuch nicht.

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