Coronavirus: Maskenpflicht im ÖV

Source: TCS MyMed

Ab dem 6. Juli 2020 gilt im gesamten ÖV eine Maskenpflicht. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis mindestens Ende August verboten.

Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat der Bundesrat entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli 2020 schweizweit eine Maskenpflicht einzuführen. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben. Die Aufhebung von Einreisebeschränkungen für erste Drittstaaten ist für den 20. Juli 2020 vorgesehen. 

Öffentlich zugängliche Einrichtungen, Schulen und Veranstaltungen müssen weiterhin über ein Schutzkonzept verfügen.

«SwissCovid»-App
Vor der Pressekonferenz informierte das Bundesamt für Statistik (BfS) über den Stand der App «SwissCovid». Seit ihrer Lancierung ist die App rund 930 000 Mal heruntergeladen worden. Seit dem 25. Juni steht die «SwissCovid»-App zum Download zur Verfügung. Das BAG rät, die App herunterzuladen und zu aktivieren.

Ces informations se veulent des indications sommaires et ne doivent pas représenter la seule base pour des décisions liées à votre état de santé. Consultez votre médecin ou votre pharmacien en cas de question médicale. Une recherche sur internet ne remplace pas une consultation par un professionnel.

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