Am 1. August kann es wieder gefährlich werden: Von der fehlgeleiteten Rakete, die inmitten einer Menschenmenge abgefeuert wird, über den Blindgänger, der sich beim Aufheben entzündet, bis hin zum Knallfrosch, der in der Hosentasche eines Kindes explodiert.
Waldbrandgefahr: Befolgen Sie unbedingt die Mitteilungen der Behörden für allfällige Verbote oder Einschränkungen im Umgang mit offenen Feuern und Feuerwerk.
Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) und die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) geben Sicherheitstipps:
- Beim Kauf von Feuerwerkskörpern: Lassen Sie sich vom Verkäufer instruieren und beachten Sie die Gebrauchsanleitung.
- Menschen schützen: Feuerwerk nie inmitten von Menschenansammlungen abfeuern.
- Für Kinderhände sind Feuerwerkskörper tabu. Beaufsichtigen Sie Jugendliche und zeigen Sie ihnen den Umgang mit Feuerwerk.
- Sicherheitsabstände einhalten: Je nach Grösse der Raketen ist zu Gebäuden ein Sicherheitsabstand von 40 bis zu 200 Metern einzuhalten.
- Fester Halt für Raketen: Raketen nur aus gut fixierten Flaschen und Rohren abfeuern.
- Rauchen verboten: In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot.
- Blindgänger nicht nachzünden: Nähern Sie sich Feuerwerk, das nicht abbrennt, erst nach 10 Minuten.
- Unternehmen Sie keine Nachzündversuche; es besteht Explosionsgefahr. Wer auf sicher geht, übergiesst den Feuerwerkskörper mit Wasser.
- Brandgefahr im Abfall: Abgebrannte Feuerwerkskörper können sich im Abfalleimer in Brand setzen.
- Deshalb Reste von Feuerwerk mit Wasser übergiessen oder mindestens zwei Stunden abkühlen lassen.
- Wohnungen und Häuser vor Irrläufern schützen: Zum Schutz vor fehlgeleiteten Feuerwerkskörpern Türen, Fenster und Dachlukarnen schliessen.
- Waldbrandgefahr: Befolgen Sie unbedingt die Mitteilungen der Behörden für allfällige Verbote oder Einschränkungen im Umgang mit offenen Feuern und Feuerwerk.