Zahlreiche Länder haben bereits Massnahmen bei der Einreise verfügt – zum Beispiel Kontrolle der Körpertemperatur oder ärztliche Untersuchungen, Grenzschliessungen oder Quarantäne oder Einreiseverbot für Personen, die aus einem betroffenen Land kommen. Ob Ferienreisen oder Tagesfahrten, das neue Coronavirus wirft so einige Reisepläne über den Haufen. Was Sie jetzt wissen müssen, wenn Sie trotzdem reisen möchten.
Das Coronavirus macht nicht nur Reisepläne zunichte, sondern bremst mancherorts – wie derzeit in einigen Regionen Norditaliens – das öffentliche Leben aus. Reisende sollten sich also über die Situation am Zielort auf dem Laufenden halten. Ein Beispiel: Israel verwehrt seit dem 6. März nun auch Touristen aus der Schweiz die Einreise – es sei denn, sie können eine Möglichkeit häuslicher Quarantäne in Israel für die ersten 14 Tage nachweisen (ein Hotelaufenthalt wird nicht als solche gewertet). Auch in anderen Teilen Europas und der Welt können Reisende vom Virus ausgebremst werden: Lufthansa kündigte an, dass sie in den kommenden Wochen auf Kurz- und Mittelstrecken bis zu einem Viertel der Flüge reduzieren werde – Passagiere sollten den aktuellen Status ihres Fluges prüfen. Auch die Swiss reduziert stark.
Erkundigen Sie sich vor der Reise bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes und allfälliger Transitländer über die aktuell gültigen Massnahmen. Befolgen Sie vor Ort die Anweisungen der lokalen Behörden. Es ist wie oben genannt möglich, dass Fluggesellschaften Flüge in die betroffenen Länder einschränken oder einstellen. Auskunft über die Reiseverbindungen erteilen die Eisenbahn- und Fluggesellschaften sowie Reisebüros. «Betroffenes Gebiet» bedeutet: ein Land oder eine Region, in der eine fortgesetzte Übertragung des Virus von Mensch zu Mensch stattfindet oder wo dies angenommen wird. Zu den betroffenen Gebieten gehören laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) derzeit:
- China, einschliesslich Hongkong
- Iran
- in Italien die Regionen Emilia-Romagna, Lombardei, Piemont und Veneto
- Japan
- Südkorea
- Singapur
Wenn Sie trotzdem in ein betroffenes Gebiet reisen
- Waschen Sie sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife oder nutzen Sie ein Hand-Desinfektionsmittel.
- Niesen oder husten Sie in ein Papiertaschentuch und entsorgen Sie es danach; oder wenn sie keines haben, in Ihre Armbeuge.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Personen, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Meiden Sie grössere Menschenansammlungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen oder öffentliche Verkehrsmittel.
- Beachten Sie die lokalen Weisungen und Empfehlungen.
- Gehen Sie bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht mehr in die Öffentlichkeit und kontaktieren Sie umgehend – zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung (zum Beispiel ein Spital).
Die WHO hat bis jetzt keine Reisebeschränkungen ausgesprochen
Etliche Flughäfen haben aber für Passagiere verstärkte Überwachungsmassnahmen eingeführt. Infoline für Personen, die in die Schweiz einreisen. Haben Sie Symptome (Atembeschwerden, Husten oder Fieber), wollen in die Schweiz einreisen und haben medizinische Fragen?
Rufen Sie an: +41 (0)58 464 44 88
Kann die Buchung einer Ferienreise wegen des Coronavirus rückgängig gemacht werden?
Grundsätzlich können Kunden alle Buchungen für Reisen und Flüge stornieren. Pauschalreiseanbieter berechnen in der Regel aber pauschalisierte Stornogebühren. Wer jetzt seinen schon gebuchten Sommerurlaub absagt, muss aktuell 20 bis 40 Prozent des Reisepreises zahlen. Die Sätze steigen, je näher der Reisetermin rückt, auf bis zu 85 Prozent je nach Anbieter. Kostenfrei ist die Stornierung, wenn «unvermeidbare und aussergewöhnliche Umstände» auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Das ist der Fall, wenn der Wegfall von Flügen eine Anreise unmöglich macht oder eine direkte Einreise nicht mehr möglich ist, weil Länder wie Israel Ankommende unter Quarantäne stellen wollen. Reiseveranstalter sagen Reisen von sich aus ab, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt.