Coronavirus: Bundesrat erklärt den Notstand!

Quelle: TCS MyMed

Der Bundesrat verschärft nochmals die Massnahmen, um die Corona-Pandemie einzudämmen.

Heute ab Mitternacht sind öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.

Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs sei sichergestellt, es sind genügend Vorräte angelegt. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Auch Werkstätten für Transportmittel, können geöffnet bleiben. Er führt zudem ab Mitternacht Kontrollen auch an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ein.

Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert.

Swiss groundet die Hälfte der Flotte
Swiss wird vorübergehend etwa die Hälfte ihrer Kurz- und Langstreckenflotten aus dem Betrieb nehmen. Zum Umfang der Massnahme macht die Lufthansa-Tochtergesellschaft aber keine Angaben. Ebenso gibt Swiss nicht bekannt, wo überall sie die Maschinen parkieren will. Ein Sprecher sagte gegenüber dem «Tagesanzeiger», dass das Unternehmen aufgrund der sich ständig ändernden Lage keine konkreten Informationen zur Verfügung stellen könne. Die Webcams des Flughafens Zürich zeigen indes, dass immer mehr Swiss-Maschinen aufgereiht sind.

EDA Reiswarnung Marokko
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) warnt: Um die Ausbreitung des neuen Coronavirus COVID19 einzudämmen, haben die marokkanischen Behörden die See- und Luftgrenzen für zahlreiche Länder geschlossen. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kommuniziert: «Wir empfehlen Ihnen, auf nicht dringende Auslandreisen zu verzichten», heisst es auf der Webseite. Weltweit und innerhalb Europas wird der Personenverkehr massiv eingeschränkt. Auch die Schweiz ist stark betroffen.

Das Coronavirus hat die Schweiz immer mehr im Griff. Nebst den am Freitag bekanntgegeben Schulschliessungen, folgen in fünf Kantonen (Baselland, Jura, Neuenburg, Graubünden und Tessin) noch radikalere Massnahmen – sie rufen den Notstand aus. Läden und Betriebe, die nicht für die Grundversorgung notwendig sind, müssen schliessen. Die Mobilität soll auf das Nötigste reduziert werden. Damit haben die fünf Kantone das öffentliche Leben auf ein Minimum beschränkt.

Wenn Sie sich Sorgen machen, ob Sie an einer Infektion COVID-19 leiden (Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2), dann können Sie hier mit der folgenden strukturierten Anamnese/Abfrage die weiteren vom Bundesamt für Gesundheit empfohlenen Abklärungsschritte checken. 

https://www.enotfallmedizin.ch/service/corona_check/

Wie wirkt sich das Coronavirus auf das Reisen aus?
Immer mehr Urlaubsregionen sind aufgrund des Coronavirus gesperrt und ganze Länder schliessen ihre Grenzen. Zahlreiche Regierungen empfehlen ihren Bürgern die Rückkehr in die Heimat und den Verzicht von nicht zwingenden Reisen. Die Vorschriften variieren von einem Land zum anderen und ändern laufend.

Deutschland schliesst ab Montagmorgen, 8:00 Uhr, die Grenzen zu Frankreich, Österreich, Dänemark, Luxemburg und der Schweiz. Mit der Schliessung der Grenzen soll die weitere Verbreitung des Virus aber auch Hamsterkäufe verhindert werden. Der Warenverkehr wie auch Berufspendler dürfen die Grenzen weiterhin passieren. Das Verbot gilt in erster Linie für den Privatverkehr.

Weitere Länder

  • Italien: Die italienische Regierung hat den Tourismus im Land verboten. Schweizer Bürger dürfen daher nicht nach Italien reisen, ausser wenn es aus beruflichen Gründen, aus Notwendigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen geschieht.
  • Spanien: Weiteres neues Risikogebiet ist in Spanien die Hauptstadt Madrid. Im gesamten Land gilt ab Montag, 8:00 Uhr, für zwei Wochen der Notstand, der drastische Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zur Folge hat. Nur für Fahrten zur Arbeit, zum Arzt sowie zum Kauf von Lebensmitteln und Medikamenten darf das Haus noch verlassen werden. Urlauber können aber zu ihrem Hauptwohnsitz zurückkehren. Hotels, Bars, Restaurants, Bildungseinrichtungen und Geschäfte für nicht lebenswichtige Waren werden geschlossen.
  • Malta: Die Regierung von Malta hat die Einstellung des Flugverkehrs zwischen Malta und der Schweiz angeordnet. Ausserdem, Personen, die sich 14 Tage vor der Einreise nach Malta in der Schweiz aufgehalten haben, müssen sich einer obligatorischen Quarantäne unterstellen. Die Quarantäne dauert 14 Tage und kann im eigenen Haushalt oder in einem Hotel absolviert werden.
  • Tschechische Republik: Die Regierung der Tschechischen Republik hat am 12. März den Notstand für 30 Tage im ganzen Land ausgerufen und Personen aus der Schweiz und anderen europäischen Ländern die Einreise verboten.
  • Israel: Das israelische Innenministerium hat angekündigt, ab dem 6. März eine zweiwöchige Quarantäne für alle Reisende zu verhängen. Die Quarantäne kann nicht in einem Hotel stattfinden, sondern muss in einem Wohnort wie einer Wohnung oder einem Ferienhaus durchgeführt werden. SWISS hat deshalb die Annullierung aller Flüge von und nach Tel Aviv bis zum 28. März angekündigt.
  • Vereinigte Staaten von Amerika: Präsident Donald Trump kündigte ein einmonatiges Einreiseverbot in die Vereinigten Staaten für Personen aus Europa, einschliesslich der Schweiz, ab Freitag, dem 13. März 2020, an.
  • Indien: Die indische Regierung hat beschlossen, alle Touristenvisa für Reisende aus der ganzen Welt ab Freitag, dem 13. März, bis zum 15. April auszusetzen.
  • Kuwait: Die kuwaitische Regierung hat ab dem 13. März 2020 Flüge von und nach Kuwait verboten.
  • Bhutan: Die Regierung von Bhutan untersagt ab dem 6. März 2020 Reisen nach Bhutan. Diese Massnahme gilt vorerst bis am 20. März 2020.


Sich vor einer Reise erkunden
Es wird empfohlen sich vor einer Reise über die aktuell gültigen Massnahmen der Zieldestination und Transitländern zu informieren. Reisende sollten die entsprechende Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes kontaktieren. Unter folgendem Link finden Sie die entsprechenden Kontaktinformationen: https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/auslaendische-vertretungeninderschweiz.html

Der TCS steht auch in regelmässigem Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und empfiehlt seinen Mitgliedern die Ratschläge zu befolgen, welche dieses Organ auf seiner Website veröffentlicht: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home.html.

Eine Hotline für Informationen über Coronavirus ist verfügbar: +41 (0)58 463 00 00

Verwenden Sie diese Informationen nicht als alleinige Grundlage für gesundheitsbezogene Entscheidungen. Fragen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden Ihren Arzt oder Apotheker. Surfen im Internet ersetzt den Arztbesuch nicht.

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