Scharlach, Masern und Röteln: Wann dürfen Kinder nicht fliegen?



Reisemedizin

Mobilität

Quelle: TCS Info Feed & SWISS International Air Lines Ltd.


Dr. Arlette Steiner ist Internistin bei SWISS Medical Services. Sie untersucht Piloten und Kabinenpersonal und führt Beratungen in Bezug auf Reisemedizin durch. Lesen Sie, was die Expertin zum Thema «Fliegen mit kranken Kindern?» rät:

Ein besonderes Augenmerk gilt bei Flugreisen mit Kindern, die unter Infekten leiden. Wir raten vom Fliegen ab, wenn Kleinkinder (insbesondere in den ersten sechs Lebensmonaten) von akuten Atemwegsinfekten geplagt werden, solange die wiederholte Anwendung von abschwellenden Massnahmen einen adäquaten Druckausgleich im Hals-Nasen-Ohren-Bereich nicht sicherstellt.

Bei anderen fieberhaften Infekten ist eine mehrstündige Flugreise meist nicht zumutbar. Auch muss beachtet werden, dass ein Transport von Kindern mit ansteckenden Kinderkrankheiten gemäss IATA nicht möglich ist.

Bei infektiösen Kinderkrankheiten darf ein Flug in folgendem Zeitraum nicht angetreten werden:

  • Varizellen (Windpocken): bis sechs Tage nach Auftreten des letzten Bläschens
  • Masern und Röteln: bis vier Tage nach Auftreten des Hautausschlages
  • Mumps: bis sieben Tage nach Schwellung der Ohrspeicheldrüse

Quelle und in Zusammenarbeit mit: www.swiss.com.

Für Anregungen und Inputs, können Sie uns gerne per Mail kontaktieren: med@tcs.ch

Verwenden Sie diese Informationen nicht als alleinige Grundlage für gesundheitsbezogene Entscheidungen. Fragen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden Ihren Arzt oder Apotheker. Surfen im Internet ersetzt den Arztbesuch nicht.

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