Bei einem Flugzeugabsturz in Äthiopien starben 157 Menschen. Es ist der zweite Absturz des relativ neuen Flugzeugtyps Boeing 737 Max 8 innerhalb kurzer Zeit. Reisende sind verunsichert.
Nach einem Flugzeugunglück steigen manche Passagiere mit einem mulmigen Gefühl in ein Flugzeug desselben Typs. Angst alleine ist aber kein Argument, wenn es um eine Umbuchung auf einen anderen Flug oder den Rücktritt von einer gebuchten Reise geht.
Gibt es allerdings Hinweise darauf, dass das Unglück mit der Technik des konkreten Flugzeugtyps im Zusammenhang steht, könnten Passagiere es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen: «In diesem Fall ist das Argument stärker als nur ein dumpfes Angstgefühl», sagt Reiserechtler Paul Degott gegenüber der BZ.
Ein Anspruch ergibt sich daraus zwar nicht automatisch. Jedoch stünden die Chancen gut, einen Rechtsstreit gegen Fluglinie oder Reiseveranstalter zu gewinnen, schätzt der Reiserechtler. In einem solchen Prozess könnten Flugreisende etwaige zusätzliche Kosten geltend machen.