Definition
Schwere Hirnschädigung, anhaltende körperliche und geistige Behinderungen und manchmal auch Tod eines Säuglings als Folge heftigen Schüttelns, ist die Definition eines Schütteltraumas.
Das Schütteln eines Menschen als Ausdruck von Ärger, unbeherrschbarer Aggression und Überforderung, ist ein leicht nachvollziehbarer Impuls. 1971 hat der Mediziner Guthkelch das Schütteltrauma erstmals als krankhaften Befund bei Säuglingen beschrieben.
Entscheidend für das Zustandekommen eines Schütteltraumas ist, dass der Geschüttelte seinen Kopf noch nicht durch eigene Muskelkraft genügend stabilisieren kann; deshalb trifft es vorwiegend Säuglinge und Kleinkinder, bei denen die Nackenmuskulatur noch zuwenig ausgebildet ist.
Wird nun das Kind um die Brust oder an den Oberarmen gehalten und hin und her (von vorne nach hinten und umgekehrt) geschüttelt, kann das zu schweren, meist unwiderruflichen körperlichen und geistigen Schäden des Kindes führen.