Definition
Schwere Hirnschädigung, anhaltende körperliche und geistige Behinderungen und manchmal auch Tod eines Säuglings als Folge heftigen Schüttelns, ist die Definition eines Schütteltraumas.
Das Schütteln eines Menschen als Ausdruck von Ärger, unbeherrschbarer Aggression und Überforderung, ist ein leicht nachvollziehbarer Impuls. 1971 hat der Mediziner Guthkelch das Schütteltrauma erstmals als krankhaften Befund bei Säuglingen beschrieben.
Entscheidend für das Zustandekommen eines Schütteltraumas ist, dass der Geschüttelte seinen Kopf noch nicht durch eigene Muskelkraft genügend stabilisieren kann; deshalb trifft es vorwiegend Säuglinge und Kleinkinder, bei denen die Nackenmuskulatur noch zuwenig ausgebildet ist.
Wird nun das Kind um die Brust oder an den Oberarmen gehalten und hin und her (von vorne nach hinten und umgekehrt) geschüttelt, kann das zu schweren, meist unwiderruflichen körperlichen und geistigen Schäden des Kindes führen.
Ursachen
Mit erheblicher Kraft ausgeführte Schüttelbewegungen wie in der Zeichnung beschrieben. Der Kopf baumelt hin und her und wird jeweils in der Extremposition abrupt abgebremst.
Des weiteren entsteht - durch den hohen Druck im Gehirn - ein Bluterguss unter der Schädeldecke sowie sichtbare Netzhaut- oder Augapfelblutungen. Solche Blutungen entstehen ausschliesslich durch heftiges Schütteln, praktisch nie durch heftige Unfälle oder durch Krafteinwirkungen auf den Schädel und das Gehirn.Die schädigenden Mechanismen sind dabei die rotierenden Kräfte, die einerseits Gewebsschichten innerhalb des Gehirns ineinander verschieben und andererseits zum Abriss von Brückenvenen zwischen Schädelknochen und Gehirn führen. Die Folgen sind Blutungen im Gehirn, was zu Hirnschädigungen führt.
Verletzungen der Halswirbelsäule oder des Rückenmarks kommen praktisch nie vor. Wichtig: Leichtes, sanftes, beruhigendes Schütteln oder Wiegen hinterlässt keine Schädigungen.
Symptome (Beschwerden)
Folgende Symptome, die nach starkem Schütteln eines Säuglings oder Kleinkindes auftreten, sind ein Notfall und gehören sofort in ärztliche Behandlung (Rettungsdienst Tel. 144 für die Schweiz):
- Krampfanfälle
- Bewusstseinstrübung
- Vorwölbung der Fontanelle (Geburtsdelle)
- Atemstörungen (Atemstillstände)
- Blutungen, in den Augen sichtbar
- Ev. sind Abdrücke (Hämatome) am Körper und an den Armen sichtbar; meistens sind keine Brüche nachweisbar.
Die erwähnten Symptome können auch auf einen Unfall oder eine Krankheit (z.B. Hirnhautentzündung) hindeuten und müssen so oder so medizinisch abgeklärt werden.
Diagnose (Untersuchung)
Wichtig für den Arzt ist die Beschreibung des erstmaligen Auftretens der Beschwerden beim Säugling/Kleinkind oder Beobachtungen des Tathergangs von Dritten. Oft können beim Schütteltrauma keine sichtbaren Blutergüsse oder Prellmerkmale am Körper oder an den Armen festgestellt werden.
Folgende Untersuchungen können die Diagnose sichern:
- Fundoskopie/Ophthalmoskopie (Spiegelung des Augenhintergrundes). Bei vorausgegangenem Schütteltrauma können Blutungen im Augapfel sowie in der Netzhaut festgestellt werden.
- Computertomographie: damit können Blutungen unter der Schädeldecke sowie Hirnverletzungen sichtbar gemacht werden.
- Magnetresonanztomographie : Blutungen im Gehirn werden sichtbar (sogenannte shearing injuries)
Therapie (Behandlung)
Ein Kind mit den oben erwähnten Beschwerden gehört sofort in ein Spital.
Eine Hirnblutung kann allenfalls punktiert und damit das Hirn entlastet werden.
Folgeerkrankungen müssen entsprechend behandelt werden.
Frühkindliche Misshandlungen erfordern ein intensives Rehabilitationsprogramm, das nerven- und kinderärztliche Betreuung sowie auch heilgymnastische Massnahmen beinhaltet.
Selbstverständlich müssen auch Betreuungspersonen abgeklärt und behandelt werden. Täter handeln oft aus Überforderung und brauchen selber Hilfe.
Mögliche Komplikationen
75% der Überlebenden erleiden Langzeitschäden wie Sehstörungen bis zur Blindheit, Epilepsie, geistige Behinderungen oder eine Kombination davon. Viele neuropsychologische Beeinträchtigungen werden erst im Laufe der Schulzeit festgestellt.
Vorbeugemassnahmen (Präventionsmassnahmen)
Selbst Fachpersonen unterschätzen das Schütteln von Säuglingen und Kleinkindern. Deshalb ist die Aufklärung über die verschiedenen Schädigungsformen beim Schütteltrauma die erste Vorbeugemassnahme. Dazu hat die Stiftung Kinder und Gewalt ein Merkblatt herausgegeben.
Zu bestellen bei:
Stiftung Kinder und Gewalt
Geschäftsstelle
Frau Silvia Krebs
Eigermatte 46
Postfach 1235
3110 Münsingen
Eltern von schreienden Babys (z.B. bei der Drei-Monats-Kolik, aber auch aus andern Gründen) sollten sich ihrem Arzt, dem Kinderarzt, einer Säuglingsschwester, der Familienhilfe, der Stiftung Dargebotene Hand (Telefon Nr.143) oder mindestens Freunden und Bekannten anvertrauen.
Ein Schütteltrauma entsteht meistens aus Überforderung. Mangelnde Impulskontrolle kann in diesem Moment zu körperlichen Misshandlungen führen.
Das Intervenieren Dritter braucht Mut, aber letztendlich kann das direkte, einfühlsame Ansprechen der Eltern/Betreuer auf eventuelle Überforderungen, vielleicht grosses Leid beim Opfer und bei Angehörigen (Betreuern) verhindern.