Die Obduktion oder Autopsie dient bei Verstorbenen zur Feststellung der genauen Todesursache und des Todesherganges. Grundsätzlich werden zwei Arten unterschieden: die klinisch-pathologische und die gerichtsmedizinische Obduktion. Ist der Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben, z.B. durch Herzinfarkt oder Krebs, dann erfolgt eine klinische Obduktion, die ein Pathologe durchführt und für die ein Einverständnis des Toten zu Lebzeiten oder der Angehörigen vorliegen muss. Eine gerichtsmedizinische Obduktion erfolgt bei unnatürlicher oder unklarer Todesursache durch Rechtsmediziner und kann ohne Einwilligung der Angehörigen erfolgen. Auch die Gesundheitsbehörde kann eine Obduktion anfordern, z.B. bei Verdacht auf eine übertragbare Infektionskrankheit. Obduktionen dienen auch dem medizinischen Fortschritt, der Qualitätssicherung und der Ausbildung und Weiterbildung von Studenten und Ärzten, da sie wichtige Informationen zu Erkrankungen, Diagnosen und Therapien liefern.
Die Obduktion ist eine Untersuchung aus der Pathologie.
Bedarf es einer speziellen Vorbereitung auf die Untersuchung
Der Leichnam wird vom Obduktionsassistent für die Autopsie vorbereitet. Dazu gehört auch die Aufbereitung des Obduktionstisches und der erforderlichen Instrumente.
Für die klinisch-pathologische Obduktion muss die Einwilligung der nächsten Angehörigen vorliegen. Eine gerichtliche oder gesundheitsbehördliche Obduktion kann auch ohne Einwilligung erfolgen.
Bei der ''äusseren Leichenschau'' werden der allgemeine körperliche Zustandes, Gewicht, Grösse, Hautfarbe und sonstige Besonderheiten und Auffälligkeiten wie etwa Leberflecke, Narben oder sichtbare Verletzungen erfasst. Dazu gehören auch die Merkmale des Todes, etwa die Anzahl und Position der Leichenflecke. Danach erfolgt die ''innere Leichenschau'' mit Öffnen des Leichnams. Dabei werden die verschiedenen Organe untersucht, wobei auch Gewebeproben unter dem Mikroskop betrachtet werden. Am Ende der Obduktion wird der Leichnam versorgt, gewaschen und für die Beerdigung vorbereitet. Der Pathologe verfasst den Obduktionsbericht, mit Auflistung der Todesursache und sonstigen Diagnosen.
Die Obduktion dient bei Verstorbenen zur Bestimmung der genauen Todesursache.
Risiken bestehen unter Umständen für den Pathologen oder Gerichtsmediziner, beispielsweise bei einem Verstorbenen mit einer übertragbaren Infektionskrankheit. Manche Keime können noch mehrere Stunden nach Eintritt des Todes überleben. Bei entsprechenden Schutzmassnahmen und hygienisch einwandfreien Arbeiten ist das Risiko jedoch sehr gering.
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