Wussten Sie, dass die Krankenkasse bei einem krankheitsbedingten Notfalltransport lediglich maximal 50 Prozent der Kosten übernimmt? Hier hilft der TCS Notfall-Schutzbrief – damit Sie sich bei Ihrer Genesung nicht auch noch um die schmerzhafte Rechnung kümmern müssen.
Deckung und Leistungen
Mobilitätsdeckung für die Genesungsphase
Unterstützung bei der Organisation Ihrer Fahrten: Damit Sie auch während der Genesungsphase mobil bleiben, hilft Ihnen der TCS bei der Organisation Ihrer Fahrten mit dem Taxi, dem ÖV oder dem Krankentransportwagen.
Für alltägliche und unerlässliche Fahrten: Ob eine Fahrt zur Arztpraxis oder alltägliche Fahrten, zum Beispiel die Fahrt zu Ihrem Arbeitsplatz – mit dem TCS Notfall-Schutzbrief bleiben Sie und Ihre Familie mobil.
Übernahme der Fahrtkosten: Der TCS Notfall-Schutzbrief deckt während max. drei Monaten die Transportkosten für Fahrten mit dem Taxi, dem ÖV oder dem Krankentransportwagen. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren (bis max. CHF 10’000.– pro Ereignis und für max. ein Ereignis pro Jahr).
Kostendeckung bei Notfalltransport mit einem Krankenwagen
Schutz vor hohen Kosten bei Notfalltransporten: Die Kosten für krankheitsbedingte Notfalltransporte ins Spital, zum Beispiel bei Herzinfarkt oder Blinddarmdurchbruch, werden von der Grundversicherung nur zu Teilen übernommen (max. 50%). Der TCS übernimmt die Kosten, welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Geschützte Personen
Sie können den Notfall-Schutzbrief für sich selbst, als Einzelperson, oder für sich und Ihre Familie abschliessen. Beim Notfall-Schutzbrief für Familien sind folgende Personen, welche in einem gemeinsamen Haushalt leben, gedeckt:
- Sie als Einzelperson
- Ihr/e Ehepartner/in bzw. Ihr/e Lebenspartner/in
- Ihre Kinder unter 26 Jahren
Preise
TCS Notfall-Schutzbrief
TCS-Mitglieder: Einzelperson/Familie: CHF 49.– / 89.–
Nicht-Mitglieder: Einzelperson/Familie: CHF 85.– / 129.–
Der TCS Notfall-Schutzbrief deckt subsidiär Kosten, die andere obligatorische und freiwillige Versicherungen oder zahlungspflichtige Dritte nicht übernehmen, unter Ausschluss der gesetzlichen Kostenbeteiligungen (Franchise, Selbstbehalt).
Weitere Informationen zum TCS Notfall-Schutzbrief finden Sie hier.