Die Sommerferien stehen vor der Türe — doch wer nach den erholsamen freien Tagen nicht ein böses Erwachen erleben möchte, sollte sich vorgängig informieren. Auf dem Corona-Index des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) stehen ganze 29 Länder mit erhöhtem Infektionsrisiko.
Neue Regelung ab dem 6. Juli 2020
Wer seine Ferien in einem der 29 Risikoländern verbringt, muss anschliessend nach der Rückkehr in die Schweiz für zehn Tage in Selbstisolation. Zu den betroffenen Ländern gehören beispielsweise Schweden, Serbien, Kosovo, Brasilien und die USA.
Die gesamte Liste aller Länder finden Sie hier.
Lohn muss in diesem Fall nicht weiter bezahlt werden
Wer sich für Ferien in eines der Risikoländer begibt und anschliessend in Quarantäne muss, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, da die Arbeitsverhinderung durch den Arbeitnehmer verschuldet ist. Handelt es sich um eine Reise, welche aus persönlichen Gründen zwingend war, zum Beispiel der Besuch eines sterbenden Angehörigen, kann es zu Ausnahmen kommen.
Rückerstattung Reisekosten
Gäste von gebuchten Pauschalriesen, welche als Ziel ein Risikoland haben, erhalten bei Hotelplan und Kuoni ihr Geld zurück. Handelt es sich um eine Individualreise, ist die Rückerstattung abhängig von den Airlines und Hotels. Easy-Jet-Kunden, welche ihre Reise nicht mehr antreten wollen, haben die Möglichkeit ihr Ticket umzubuchen. Ähnlich wird es auch bei der Swiss gehandhabt. Tickets, die bis einschliesslich 31. August 2020 gebucht wurden und ein bestätigtes Reisedatum bis April nächsten Jahres haben, können auch umgebucht werden. Solange die Airlines aber nicht selber stornieren, gibt es kein Geld zurück.
Coronavirus: Quarantäne nach Sommerferien im Ausland
Verwenden Sie diese Informationen nicht als alleinige Grundlage für gesundheitsbezogene Entscheidungen. Fragen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden Ihren Arzt oder Apotheker. Surfen im Internet ersetzt den Arztbesuch nicht.