Ein Kollaps, eine Ohnmacht oder Synkope dauert nur ein paar Sekunden und ist selten lebensgefährlich.
Eine Ohnmacht (Synkope) ist eine kurz anhaltende Bewusstseinsstörung, die durch einen vorübergehenden Blut- und Sauerstoffmangel im Gehirn verursacht wird. Dauert die Ohnmacht länger als eine Minute, so handelt es sich um einen Notfall und es muss umgehend ein Arzt gerufen werden; eine längere Bewusstlosigkeit kann lebensgefährlich sein oder lebenslange Schäden hinterlassen.
Synkopen können als Folge einer Herzerkrankung auftreten, wie z. B. Herzklappenfehler, Herzinfarkt oder Herzrhythmusstörungen. Das Herz schlägt zu schnell, zu unregelmässig oder zu langsam; in all diesen Fällen kommt es vorübergehend zu einer eingeschränkten Blutzufuhr zum Gehirn. Vor allem bei älteren Menschen treten mitunter Pausen, sogenannte "Aussetzer" ein.
Am häufigsten handelt es sich um eine so genannte vasovagale Synkope, d. h. es kommt durch eine Überreaktion des Nervensystems zu einem plötzlichen Blutdruck- und Pulsabfall bei ansonsten meist gesunden Menschen, häufig ausgelöst durch Angst, Schmerz oder psychischen Stress.
Daneben kann ein Bewusstseinsverlust durch ein plötzliches Aufstehen aus einer liegenden Position oder bei längerem Stehen ausgelöst werden (orthostatische Synkope). Hiervon betroffen sind häufig sehr schlanke oder auch grosse Menschen, die häufiger einen niedrigen Blutdruck haben. Der Druck reicht dann nicht mehr aus, um das Gehirn ausreichend mit Blut zu versorgen. Unter dieser Form der Synkope leiden häufig auch Diabetiker.
Verengungen der Gefässe auf dem Weg zum oder im Gehirn können ebenso zu einer verminderten Blutversorgung führen. Auch eine Veränderung der Halsschlagader, meist durch Verkalkung (Arteriosklerose), kann insbesondere bei Kopfdrehung eine Synkope auslösen.
Eine weitere mögliche Ursache für eine Bewusstlosigkeit ist ein Nährstoffmangel im Blut, wie z. B. bei einer Unterzuckerung.
Gewisse Medikamente können eine Synkope begünstigen (z.B. Blutdruckmedikamente, starke Schmerzmittel etc.). Ebenso kann es bei einem Alkohol- oder Drogenentzug zu einer Ohnmacht kommen.
Einer Synkope geht oft eine vermehrte Schweissneigung, Übelkeit, Schwindel, Blässe und eventuell auch Herzklopfen voraus. Häufig berichten die Betroffenen auch von einem plötzlichen "Schwarzwerden vor den Augen".
Insbesondere durch Herzrhythmusstörungen kann ein Bewusstseinsverlust jedoch auch ohne jegliche Vorankündigung auftreten.
Zur Abklärung bei einem Kollaps werden verschiedene Untersuchungen durchgeführt. Dazu gehören unter anderem:
Erste-Hilfemassnahmen:
Bei bekanntem Diabetes und im Fall einer Unterzuckerung kann dem Patienten ein Stück Traubenzucker helfen, wenn er wieder ansprechbar ist.
Falls die Bewusstlosigkeit länger als ein paar Sekunden andauert:
Wichtig: Die Herz-Lungen-Wiederbelebung darf erst gestoppt werden, wenn ein Arzt oder Rettungssanitäter dies bestätigt oder der Betroffene wieder vollkommen selbständig atmet. Den Betroffenen nie allein oder aus den Augen lassen und die Wiederbelebungsmassnahme sofort wieder einsetzen, falls erneut keine selbstständige Atmung mehr feststellbar ist.
Die Weiterbehandlung richtet sich nach den Ursachen. Eine zugrunde liegende Krankheit, die die Bewusstlosigkeit ausgelöst hat, muss behandelt werden.
Bei harmloseren Erscheinungsformen beschränken sich die therapeutischen Massnahmen häufig auf eine "Patientenschulung". Dazu gehören z.B.:
Anders ist die Situation bei Risikopatienten. Es sind dies z.B. Patienten, die als Ursache für Synkopen eine Herzerkrankung aufweisen, die sich während eines Ohnmachtsanfalls verletzt haben (z.B. bei einem Epileptiker) oder Patienten, die bestimmten Berufsgruppen zugerechnet werden, wie z.B. Fahrzeugführer, Berufsmenschen, die mit Maschinen arbeiten etc.. Hier müssen präventive und therapeutische Massnahmen individuell zwischen Arzt und Patient (sowie evtl. dem Arbeitgeber) besprochen werden.
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