Krankhafte Steigerung der Herzfrequenz. Es kommt zur Herzrhythmusstörung, das Herz schlägt so schnell und unregelmässig, dass es seine Pumpfunktion nicht mehr erfüllen kann und der Betroffene stirbt, wenn nicht sofort eine geeignete Therapie erfolgen kann.
Man unterscheidet:
Bei all diesen Erkrankungen kann es zu Rhythmusstörungen beim Herzschlag kommen (sogenannte Extraschläge). Der Patient spürt dies als unregelmässigen Herzschlag. Diese Extraschläge können je nach Art und Ausprägung in ein Kammerflattern oder -flimmern übergehen.
Kammerflimmern kommt einem Herzstillstand gleich. Patient wird bewusstlos: starre Pupillen, keine Reaktion auf Reize und Ansprache - Lebensbedrohliche Situation!
Hauptzeichen sind die Bewusstlosigkeit und der nicht tastbare Puls. Es besteht ein Herz -Kreislauf-Stillstand und somit Lebensgefahr. Sofortige Wiederbelebungsmassnahmen müssen begonnen werden. Augenzeugen können eventuell Auskunft über den Hergang machen. Sofortiger Beginn mit Wiederbelebung und Rettungsdienst alarmieren: Tel. 117 oder 144.
In der Arztpraxis: Elektrokardiogramm (EKG) und Wiederbelebung mit Defibrillator (Elektroreizung).
Die Herzdruckmassage und Beatmung (Wiederbelebung) halten den Patienten am Leben, doch nur ein Elektroschock (Defibrillator) kann das Kammerflimmern beheben. Daher muss der Notarzt sofort gerufen werden.
Nicht jede Wiederbelebung oder Defibrillation ist erfolgreich. Der Erfolg ist von der zugrunde liegenden Erkrankung, der vielleicht bereits begonnenen Wiederbelebung durch Laien und dem schnellen Eintreffen des Arztes abhängig. In vielen Fällen stirbt der Patient.
Vermeiden oder Vermindern der Risikofaktoren für Herzerkrankungen. Durch professionelle Schulung der Wiederbelebungsmassnahmen und regelmässiges Auffrischen kann mitgeholfen werden, Leben zu retten.
Verwenden Sie diese Informationen nicht als alleinige Grundlage für gesundheitsbezogene Entscheidungen. Fragen Sie bei gesundheitlichen Beschwerden Ihren Arzt oder Apotheker. Surfen im Internet ersetzt den Arztbesuch nicht.
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