Reisen trotz Krebstherapie: Was man beachten sollte



Reisemedizin

Quelle: TCS Info Feed


Anna Zahno, Leiterin des Krebstelefons der Krebsliga Schweiz, zum Thema Reisen trotz Krebstherapie.

Frau Zahno, ist Reisen trotz medikamentöser Krebstherapie möglich?
Ja, grundsätzlich ist das gut möglich. Es ist aber abhängig vom individuellen Befinden und von der Art der Therapie. Es empfiehlt sich, nicht gleich nach dem ersten Chemotherapie-Zyklus zu verreisen, sondern erst dann, wenn bereits etwas Erfahrung mit der Chemotherapie, entsprechenden unerwünschten Wirkungen und deren Behandlung gemacht wurden. Das Wohlbefinden ist in der Regel nicht während der ganzen Zeit zwischen zwei Chemotherapie-Zyklen eingeschränkt. Manchmal ist es auch möglich, noch vor Beginn der Chemotherapie eine Reise anzutreten.

Was muss dabei beachtet werden?
Es ist wichtig, den genauen Zeitpunkt und das Ziel der Reise schon vor der Buchung mit dem behandelnden Arzt oder Ärztin zu besprechen. Bei guter Therapieverträglichkeit sind Reisen innerhalb der Schweiz in der Regel problemlos möglich. Der oder die Betroffene sollte zuvor abklären, welche Medikamente oder Reservemedikamente benötigt werden. Zusätzlich muss abgeklärt werden, wann und wie diese eingenommen und aufbewahrt werden sollten – beispielsweise ob eine Kühlung nötig ist. Dazu sollte man auch die Packungsbeilage immer dabei haben. Dort stehen wichtige Informationen, falls während den Ferien medizinische Unterstützung benötigt wird. Im Vorfeld sollte man auch abklären, welche möglichen Komplikationen und welche Verhaltensmassregeln in Bezug auf die aktuelle Therapie entstehen könnten.

Aufgrund der Krebstherapie krankgeschrieben – muss der Arbeitgeber über die Reise informiert werden?
Beim Reisen während einer Chemotherapie geht es auch um versicherungsrechtliche Fragen. Wer berufstätig und krankgeschrieben ist, kann nicht einfach in die Ferien verreisen. Solche Fragen sollten frühzeitig vor Abreise mit dem behandelnden Arzt und dem Arbeitgeber besprochen und bei Bedarf ein ärztliches Zeugnis für die Ferienfähigkeit eingeholt werden.

Besteht für Betroffene ein erhöhtes Infektionsrisiko?
Nicht alle Therapien wirken sich auf die Immunabwehr aus. Gewisse Medikamente können jedoch die Abwehrkraft des Immunsystems zeitweilig schwächen. Dadurch ist das Infektionsrisiko vorübergehend erhöht. Oft sind dennoch, nebst der üblichen Haushalts- und Körperhygiene, keine besonderen Schutzmassnahmen nötig. Auch hier ist die Rücksprache mit dem Arzt, ob besondere Empfehlungen gelten, wichtig.

Stellt eine hohe UV-Bestrahlung ein zusätzliches Risiko für Krebspatienten dar?
Einige wenige Medikamente können die Lichtempfindlichkeit erhöhen oder besondere Schutz- und Pflegemassnahmen für die Haut erfordern. Beim Verlust der Kopfhaare ist daran zu denken, die Kopfhaut mit Sonnenhut und Sonnencreme gut zu schützen. Ein wirksamer Sonnenschutz ist auf jeden Fall auch für gesunde Menschen unbedingt zu empfehlen. Die Broschüren der Krebsliga über Sonnenschutz bieten detaillierte Informationen.

Sind auch Auslandreisen während einer Chemotherapie möglich?
Grundsätzlich ja. Es ist aber zu bedenken, dass je nach Feriendestination die medizinische Infrastruktur und das Angebot nicht so gut ausgebaut sind wie in der Schweiz. Deshalb sollte man im Vorfeld abklären, an welches medizinische Zentrum man sich bei Problemen wenden kann und ob die Betroffenen oder deren Begleitpersonen sich verständigen können. Des Weiteren sollte abgeklärt werden, ob die Behandlung im Ausland und ein eventueller Rücktransport in die Schweiz durch die Versicherung gedeckt ist.

Was muss speziell bei einer Flugreise beachtet werden?
Falls die betroffene Person einen Port-a-Cath (implantierbares Katheter-System) trägt, kann eine entsprechende ärztliche Bestätigung die Sicherheitskontrollen am Flughafen erleichtern. Man sollte den Arzt oder Ärztin zudem bitten, die Flugreisetauglichkeit schriftlich zu bestätigen.

Warum ist das nötig?
Falls sich während des Flugs ein medizinischer Zwischenfall ereignen sollte, können so hohe Kosten gespart werden. Denn solche Kosten sind in der Regel weder durch die Krankenkasse noch durch die Reiseversicherung gedeckt. In vielen Ländern dürfen Medikamente, die der Betäubungsmittelverordnung unterstehen, nur in kleinen Mengen für den Eigenbedarf mitgenommen werden. Am besten erkundigt man sich nach den Bestimmungen im Ferienland und lässt sich von der Fachperson eine entsprechende schriftliche Bestätigung geben.

An wen kann man sich bei weiteren Fragen wenden?
Die Fachberaterinnen des Informationsdienstes Krebstelefon der Krebsliga Schweiz stehen für Auskünfte gerne zur Verfügung, ebenso die Krebsliga in Ihrer Region.

Weitere Informationen finden Sie unter www.krebsliga.ch



Für Anregungen und Inputs, können Sie uns gerne per Mail kontaktieren: med@tcs.ch

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